Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
für Softwareprodukte der QUIS AG (Cloud)
Stand: April 2025
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und der QUIS AG („Lizenzgeber“) über die Nutzung der Softwareprodukte der QUIS AG, die als Cloud-Dienst (Software-as-a-Service, SaaS) bereitgestellt werden.
- Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software, die als Cloud-Dienst über das Internet bereitgestellt wird, ausschließlich zu internen geschäftlichen Zwecken und gemäß den Bedingungen dieser EULA.
- Urheberrecht und Eigentum
Die Software ist geistiges Eigentum der QUIS AG und durch Urheberrechtsgesetze sowie internationale Verträge geschützt. Diese EULA überträgt keine Eigentumsrechte an der Software. Alle Rechte, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben dem Lizenzgeber vorbehalten.
- Cloud-Betrieb und Verfügbarkeit
- Die Software wird vollständig über das Internet bereitgestellt und verbleibt auf den Servern der QUIS AG oder deren Hosting-Partnern.
- Der Lizenzgeber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, übernimmt jedoch keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Nutzung und behält sich Wartungsarbeiten und Notfallmaßnahmen vor, die die Verfügbarkeit beeinträchtigen können.
- Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer über die Cloud-Umgebung Zugang zur Software auf Basis des vereinbarten Abonnementsmodells zur Verfügung.
- Nutzungsbeschränkungen
Der Lizenznehmer darf die Software nicht:
- verändern, dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder versuchen, den Quellcode zu ermitteln;
- vervielfältigen, außer zur Sicherung oder Archivierung;
- vermieten, verleasen, verleihen oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen;
- zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts nutzen.
- Datenschutz und Datensicherheit
- Der Lizenznehmer bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für alle von ihm verarbeiteten Daten.
- Die QUIS AG verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Daten während der Verarbeitung in der Cloud zu gewährleisten.
- Der Lizenzgeber verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) wird dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt oder ist Bestandteil dieser EULA.
- Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Nutzung der Software und der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden, geheim zu halten.
- Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der EULA für einen Zeitraum von fünf Jahren.
- Support und Updates
- Die Software wird kontinuierlich mit Updates, Fehlerbehebungen und neuen Funktionen in die Cloud-Umgebung integriert. Der Lizenznehmer hat keinen Einfluss auf die Versionen und muss keine Installationen selbst durchführen.
- Supportleistungen werden über die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Kanäle erbracht (z. B. per E-Mail, Ticketsystem, telefonischer Support).
- Haftungsbeschränkung
Die Software wird „wie verfügbar“ bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit oder Eignung der Software für einen bestimmten Zweck.
Die Haftung des Lizenzgebers für Schäden, die durch die Software entstehen, ist auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lizenzgebers.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt.
- Vertragsänderungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser EULA sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
- Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser EULA jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer rechtzeitig mitgeteilt, wobei dieser das Recht hat, den Vertrag zu kündigen, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist.
- Laufzeit und Kündigung
- Diese EULA tritt mit der Nutzung der Software in Kraft und bleibt bis zur Kündigung durch den Lizenznehmer oder den Lizenzgeber gültig.
- Der Lizenznehmer kann die Lizenz jederzeit durch Deaktivierung seines Zugriffs auf die Software kündigen. Ebenso kann der Lizenzgeber die Lizenz kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser EULA verstößt.
- Bei Kündigung endet der Zugriff des Lizenznehmers auf die Software. Auf Wunsch des Lizenznehmers kann dieser seine Daten exportieren, sofern dies technisch möglich ist.
- Schlussbestimmungen
- Diese EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der QUIS AG.
- Sollte eine Bestimmung dieser EULA unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Ergänzungen oder Änderungen dieser EULA bedürfen der Schriftform.